Übergangsfristen gelten auch für die private zollfreie Einfuhr von Waren, die mit Verbrauchssteuern belegt sind.
( Quelle: Die Zeit (14/2004))
In einem zweiten Schritt sollen nun die Quoten für die zollfreie Einfuhr so genannter sensibler Lebensmittel erhöht werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.09.2001)